Geringfügig beschäftigt ist, wer mindestens einen Monat beschäftigt ist und nicht mehr als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (ca. 475 Euro, wird jährlich angepasst) verdient. Aber wie schaut es mit einer Kranken- und Pensionsversicherung aus und welchen Urlaubsanspruch gibt es?
Diese Fragen und noch mehr, erklärt AK-Jurist Alexander Tomanek im Talk.
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